Operation TRANSPARENCY in cooperation with Der Spiegel, BBC, CNN and The Guardian

Constitutional law and human rights (only available in German)

Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Demokratie - quo vadis?

Man beachte:


Die Abwehrfunktion der Grundrechte verleiht dem einzelnen einen Rechtsanspruch gegen die öffentliche Hand, grundrechtswidrige Maßnahmen

  • aufzuheben
  • deren Folgen zu beseitigen
  • und für die Zukunft zu unterlassen


Aus der Abwehrfunktion der Grundrechte wird der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch hergeleitet.


Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber in den §201 und 201a Strafgesetzbuch (StGB) normiert.


Bezüglich der von mir gestellten Anzeigen und den Reaktionen der Bonner Staatsanwaltschaft werde ich gesondert eingehen.

 

Schutzpflichten des Staates - habe ich das richtig verstanden???


Einen vorbeugenden Schutz vor drohenden Grundrechtsverletzungen???

 

Haben die Verfassungsschutzämter nicht den Auftrag, die freiheitlich-demokratische Verfassung zu schützen - aber grau ist alle Theorie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundrechtsverletzungen durch Dritte - private Machtträger (etwa Großkonzerne oder Banken) und inländische Staatsgewalten in meinem besonderen Fall?!


Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar!

S. 93 S. 93

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt wird es interessant ... denn meine "liebe" zukünftige Ex-Frau hat ein Tagebuch geschrieben, dabei Wahrheit und Fiktion vermischt und mich so belastet.


Subsummierend kann das Tagebuch in einem zukünftigen Strafprozess verwendet werden - aber bzgl. der bisherigen Reaktion der Staatsanwaltschaft Bonn auf die Strafanzeige gegen meine "liebe" zukünftige Ex-Frau werde ich an anderer Stelle relevante Informationen zur Verfügung stellen.


Natürlich amüsiert es mich, dass ich über eine Intimsphäre als schutzwürdigster Bereich verfüge - aber auch hier gilt: Grau ist alle Theorie!

 

 

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Europäisches Recht

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2007/C 303/01) vom 14.12.2007

Eine Übersicht über die Artikel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, gegen die in meinem Falle verstoßen worden ist.


Artikel 1
Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.


Artikel 2
Recht auf Leben

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.


Artikel 3
Recht auf Unversehrtheit

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.


Artikel 4

Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.


Artikel 6
Recht auf Freiheit und Sicherheit

Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.


Artikel 7
Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

 

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

 

Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

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CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2007/C 303/01) vom 14.12.2007
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:DE:PDF
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN
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